Heilmittelverordnung 13
Eine Information für unsere Kassenpatienten
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Heilmittelverordnung 13 für physiotherapeutische Leistungen
können vom Arzt verordnet werden.
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Ohne Rezept keine Behandlung
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Ein Behandlungstermin ist ausgemacht; er
kann innerhalb von 24 Stunden abgesagt werden; es
entstehen keine Kosten.
Absagen nach 24 Stunden: Hier werden Kosten in Rechnung gestellt.
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Beim 1. Behandlungstermin ist eine Rezeptgebühr von 15% zu
entrichten. Rezeptgebühren können in der Praxis erfragt werden.
Die Rezeptgebühren werden von der Praxis an die Krankenkassen abgeführt.
z.B.: 6 x KG -> Rezeptgebühr einmalig 18,16 Euro (Stand: 07/2008)
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Zu jedem Behandlungstermin ist eine
Unterschrift zu leisten
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Angenommene Rezepte können bei Abbruch der
Behandlung nicht mehr zurückgegeben werden.
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Vorrangig werden computerausgedruckte
Arztrezepte angenommen.
Handschriftlich ausgestellte Rezepte werden in Zukunft nicht mehr angenommen.
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In der Heilmittelverordnung 13 müssen alle Daten eindeutig
angegeben werden, z.B. der Vertragsarzt
